Beobachtung

  • Begehen der Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen und Feststellung eventueller Mängel
  • Meldung der festgestellten Mängel an den Leiter des Betriebes
  • Maßnahmen zur Beseitigung eventuell festgestellter Mängel vorzuschlagen
  • auf die Benutzung von Körperschutzmitteln zu achten
  • Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen und zu rekonstruieren
  • Maßnahmen zur Unfallverhütung vorzuschlagen