Beobachtung
- Begehen der Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen und Feststellung eventueller Mängel
- Meldung der festgestellten Mängel an den Leiter des Betriebes
- Maßnahmen zur Beseitigung eventuell festgestellter Mängel vorzuschlagen
- auf die Benutzung von Körperschutzmitteln zu achten
- Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen und zu rekonstruieren
- Maßnahmen zur Unfallverhütung vorzuschlagen